Unsere Überlegungen zum Nasen-Mund-Schutz
Im Kanton Zürich gelten seit dem 27. August 2020 erhöhte Schutzmassnahmen für stark frequentierte Orte sowie Veranstaltungen über 100 Personen. Seit dem 10. September gilt zudem in der Stadt Zürich im Publikumsbereich aller Einrichtungen der öffentlichen Hand eine Maskenpflicht.
Für die Durchführung von Gottesdiensten gibt es keine Veränderungen zum geltenden Schutzkonzept. Allerdings bewegen wir uns mit unserer lebendigen Gesangs und Gesprächskultur in einem Graubereich. Sowohl die reformierte Landeskirche des Kantons Zürich als auch alle grösseren Freikirchen in der Region haben deshalb bereits das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gottesdiensten beschlossen. Durch diese Massnahme entfällt bei einem Ansteckungsfall die Quarantänepflicht, was einen grossen Vorteil bietet.
Indem wir dem Beispiel ähnlicher Organisationen folgen, können wir im Falle einer Ansteckung den Vorwurf entkräften, ungenügende Vorsichtsmassnahmen getroffen zu haben. Andererseits nehmen wir damit auch Rücksicht auf die geäusserten Bedenken einiger Gottesdienstbesuchenden. Hier wollen wir im Sinne von 1. Korinther 8,9 nicht die vielleicht tiefere persönliche Risikoeinschätzung auf Kosten der Bedenken unserer Geschwister durchsetzen.
Wir gehen davon aus, dass Masken eine gewisse Schutzwirkung haben, sehen die gesellschaftliche Wirkung aber auch kritisch. Jede Isolierung, zwischenmenschliche Entfremdung und Furcht sind für uns widersprüchlich zum Wesen von Gottes Königreich. Als Christen wollen wir hier bei aller Vorsicht und Umsicht verbindende Gemeinschaft und furchtlose Liebe leben.
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